– eine juristische Betrachtung zum Fall Indymedia linksunten
Am 14.08.2017 wurde die Internetseite linksunten.indymedia.org durch das Bundesinnenministerium verboten. Gegen fünf Personen, die als Betreiber*innen ausgemacht wurden, wurde ein Strafverfahren wegen „der Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gestartet.
Dabei bezeichnete das Bundesinnenministerium linksunten als „die einflussreichste Internetplattform gewaltbereiter Linksextremisten“. Das Verbot wurde weiter als schwerer Schlag gegen „die linksextremistische Szene“ gefeiert und kann als Reaktion auf die Riots beim G-20 Gipfel in Hamburg gelesen werden, nach denen der Öffentlichkeit ein konsequentes Vorgehen präsentiert werden sollte.
Die klare Brandmarkung der Website in der Öffentlichkeit diente auch dazu, über die Problematik des Verbotes hinwegzutäuschen. Und diese ist für alle relevant – auch für diejenigen die keine Sympathie mit der Internetseite oder den Inhalten haben, gäbe es jede Menge Gründe sich davon bedroht zu fühlen und es abzulehnen. Continue reading Wenn der Staat sich mal wieder nicht an seine eigenen Regeln hält